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KreisG Cottbus (40 C 702/92) | Datum: 21.04.1993
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen Die Klage ist nicht begründet. Die Klägerin kann von der Beklagten nicht die Zahlung des begehrten Restmietzinses in Höhe von 655,65 DM [...]