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LG Kiel (1 T 165/90) | Datum: 31.10.1990
Die Beschwerde ist zulässig. Die Beschwer beträgt 136,35 DM (§ 25 Abs. 2 , S. 1 GKG ). Der Prozessbevollmächtigte der Beklagten ist gemäß § 9 Abs. 2 BRAGO beschwerdeberechtigt. In der Sache hat die Beschwerde Erfolg. [...]