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LG Bielefeld (2 S 429/81) | Datum: 10.03.1982
Die Berufung ist zulässig und hat Erfolg, soweit sie nicht zurückgenommen worden ist. Zwar hat die Beklagte in der Berufungsbegründung einen bestimmten Antrag nicht angekündigt, es ist jedoch auch keine Beschränkung [...]