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OLG Köln (11 U 242/93) | Datum: 08.07.1994
Die zulässige Berufung des Beklagten ist zumindest teilweise unbegründet. Auch nach seiner eigenen Schilderung der Vorgänge am 11.11.1989 hat der Beklagte die Verletzung des Klägers jedenfalls fahrlässig verschuldet. [...]