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BGH (V ZR 200/88) | Datum: 09.02.1990
Die Beklagte gewährte ihrem Kunden L und seiner Ehefrau ein Darlehen über 430.000 DM. Als (zusätzliche) Sicherheit trat L eine ihm von seiner Mutter bestellte Grundschuld über 200.000 DM ab. Ziffer VIII Nr. 3 der [...]