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BGH (VIII ARZ 2/87) | Datum: 01.07.1987
1. Die Kläger sind Eigentümer einer Wohnung in M.. Der Beklagte hat die Wohnung von der Voreigentümerin gemietet und eine Kaution von 1000 DM gezahlt. Mit Schreiben vom 29. August 1984 hat er den Mietvertrag fristlos [...]