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»Selbst bei Zugrundelegung eines verschuldensunabhängigen Aufopferungsanspruchs analog § 14 Nr. 4 WEG stellen vorübergehende Nutzungsbeeinträchtigungen des Wohnungseigentümers dadurch, daß ein anderer Wohnungseigentümer für sich in erlaubter Ausübung eines Ausbaurechts das Dachgeschoß ausbaut, regelmäßig keinen erstattungsfähigen Vermögensschaden dar.«
DRsp I(152)318a DWE 1998, 136 WuM 1998, 430 ZMR 1998, 369 [...]