Sortieren nach
»Fortgeltung aufgrund von Art. 6 § 1 MRVerbG erlassener landesrechtlicher Zweckentfremdungsverordnungen, wenn sich die Wohnungsmarktlage ändert. Leerstehenlassen von Wohnungen fällt unter das Zweckentfremdungsverbot (im Anschluß an BVerfGE 38, 348). Art. 6 § 1 MRVerbG ermächtigt die Landes-Verordnungsgeber nicht, das generelle Zweckentfremdungsverbot im Einzelfall durch Zwangsmaßnahmen vollziehbar zu machen.«
Vorinstanz: OVG Hamburg, Vorinstanz: VG Hamburg, BVerwGE 59, 195 NJW 1980, 1970 [...]
»Verfügungsberechtigt im Sinne des § 14 Abs. 1 WBewG ist derjenige, der nach bürgerlichem Recht zur Vermietung des zuzuteilenden Wohnraums berechtigt ist. Das ist bei der Einliegerwohnung eines Siedlungshauses der Siedler, nicht das Siedlungsunternehmen.«
Vorinstanz: OVG Nordrhein-Westfalen, Vorinstanz: I. LVG Düsseldorf, BVerwGE 3, 360 [...]