Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
BGH (I ZR 241/97) | Datum: 27.01.2000
Die Klägerin ist ein eingetragener Verein. Zu ihren satzungsgemäßen Aufgaben gehört es, die Interessen der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung wahrzunehmen. Die Beklagte ist eine Genossenschaftsbank. Sie [...]