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BGH (VIII ZR 169/61) | Datum: 16.01.1963
Im Dezember 1959 erwarb der Beklagte. zu 1 ein Grundstück mit einem im Rohbau fertig gestellten, baupolizeilich noch nicht abgenommenen Mehrfamilienhaus, mit dessen Innenausbau bereits begonnen war. Am 22. Februar 1960 [...]