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OLG Düsseldorf (10 U 189/84) | Datum: 14.02.1985
Nach Ansicht des Senats begründet die Unwirtschaftlichkeit der Beheizungsart keinen Mangel. »... Die Wahl der Beheizungsart verbleibt grundsätzlich dem Vermieter. Er ist zwar im Rahmen des von Treu und Glauben [...]