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LG Hamburg (316 S 23/00) | Datum: 30.05.2000
'Die Kammer stimmt dem AG darin zu, dass die Kl. [Vermieterin] den von ihr vereinnahmten Mietzins nur erzielen konnte, weil sie sich objektiv ein geringes Angebot an vergleichbarem Wohnraum zu Nutze gemacht hat. Der [...]