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LG Lüneburg (6 S 104/94) | Datum: 15.12.1994
'Die fristlose Kündigung [des klagenden Vermieters] war unbegründet. Die nach § 554 a Satz 1 BGB erforderlichen Voraussetzungen haben nicht vorgelegen. Auch wenn davon auszugehen wäre, daß der Bekl. [Mieter] im Garten [...]