Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
AG Leipzig (12 C 312/00) | Datum: 11.08.2000
Das Gericht verneint in seiner Entscheidung zunächst eine analoge Anwendung des § 816 Abs. 2 BGB . In einem Fall wie dem vorliegenden, in dem der frühere Mieter der mit einem gebührenpflichtigen Breitbandkabelanschluss [...]