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LG Wuppertal (6 T 138/91) | Datum: 14.02.1991
Durch die angefochtene Entscheidung hat das Amtsgericht den Gebührenstreitwert für die vorliegende Zustimmungsklage zur Mieterhöhung auf 2.493,- DM festgesetzt und dabei den Jahresbetrag unter Berücksichtigung der [...]