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LG Lüneburg (1 S 151/86) | Datum: 02.10.1986
Die Berufung der Beklagten hat keinen Erfolg. Die Beklagte ist wegen der Feuchtigkeitserscheinungen in der Wohnung nicht zur Minderung der Miete berechtigt, so dass sie die in der Zeit von April 1984 bis Juni 1985 [...]