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SchlHOLG (6 RE-Miet 3/82) | Datum: 17.01.1983
I. Die Rechtsvorgängerin des Klägers vermietete den Beklagten durch Fomularmietvertrag vom 11. September 1976 ein Haus in. In dem Vertrag heiß es u.a.: § 3 Nr. 2: Die Schönheitsreparaturen werden vom Mieter getragen. § [...]