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BGH (VIII ARZ 1/88) | Datum: 06.07.1988
I. Mit Wirkung ab 1. Januar 1985 vermieteten die Kläger den Beklagten eine Wohnung im Hause W-straße in H. Die Beklagten übernahmen die Wohnung in unrenoviertem Zustand. Die letzten Schönheitsreparaturen waren vom [...]