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»1. In einer rechtlich in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft steht das Antragsrecht gemäß § 43 Abs. 1 WEG dem Veräußerer einer Wohnung bis zum Eigentumswechsel auch dann noch zu, wenn er die Wohnung dem Käufer übergeben hat und für diesen eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist. Der Eigentumswechsel während des Verfahrens (nach Rechtshängigkeit) berührt das Antragsrecht nicht. Die Weiterverfolgung des Antrags durch den Veräußerer kann grundsätzlich nicht von einem Rechtsschutzbedürfnis abhängig gemacht werden. 2. Hat der Verwalter, dessen Bestellung angefochten ist, eine Eigentümerversammlung einberufen, so sind die dort gefaßten Beschlüsse auch dann nicht wegen eines Einberufungsmangels (Einladung durch eine dazu nicht befugte Person) für ungültig zu erklären, wenn der Bestellungsbeschluß seinerseits rechtskräftig für ungültig erklärt wird. 3. Die Amtsermittlungspflicht nach § 12 FGG ist im Wohnungseigentumsverfahren eingeschränkt. Der Richter kann grundsätzlich davon ausgehen, daß ein Beteiligter die ihm günstigen Tatsachen von sich aus vorträgt und die dafür geeigneten Beweismittel von sich aus benennt.«
Vorinstanz: LG Nürnberg-Fürth, DWW 1990, 339 NJW-RR 1991, 531 [...]
»Errichtet der Bauträger entgegen der ursprünglichen Planung vor Entstehung einer rechtlich in Vollzug gesetzten oder einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft neben der zentralen Ölheizungs- und Warmwasserbereitungsanlage für eine Wohnung eine mit Flüssiggas betriebene Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlage, so können die übrigen Wohnungseigentümer von dem Eigentümer dieser Wohnung nicht die Beseitigung der Flüssiggasanlage und den Anschluß an die Ölheizungsanlage verlangen.«
Vorinstanz: LG München II, DWW 1990, 371 NJW-RR 1990, 1494 [...]
1. Wer eine bauliche Anlage auf einem Grundstücksteil errichtet, der einem anderen Wohnungseigentümer als Sondernutzungsfläche zusteht, kann auf Beseitigung der baulichen Anlage in Anspruch genommen werden (§ 1004 Abs. 1 BGB, § 15 Abs. 3 WEG). 2. Ist die mit dem Rechtsvorgänger vereinbarte Nutzungsgrenze nicht im Grundbuch eingetragen, kann sich der Antragsgegner hierauf nicht berufen.
Vorinstanz: LG München II, DWW 1990, 339 WuM 1991, 305 [...]