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AG Reutlingen (8 C 1430/89) | Datum: 28.02.1990
Die Klägerin macht gegenüber den Beklagten für die Monate August 1989 bis Februar 1990 restliche Mietzinsansprüche in Höhe von monatlich 80 DM geltend und hat beantragt, die Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin [...]