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LG Köln (1 T 27/86) | Datum: 25.03.1986
(a) »... Da die Parteien übereinstimmend die Erledigung der Hauptsache erklärt haben, war über die Kosten des Rechtsstreits gem. § 91 a ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem [...]