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OVG Rheinland-Pfalz (8 B 11248/21.OVG) | Datum: 24.11.2021
Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 22. September 2021 wird zurückgewiesen. Die Antragsteller haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. [...]