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BayObLG (BReg 2 Z 68/86) | Datum: 25.06.1987
»... Der Antragsteller hat gemäß § 21 Abs. 4 WEG [WohnEigG] einen Anspruch darauf, daß künftige Eigentümerversammlungen nicht am Sonntagvormittag vor 11 Uhr stattfinden [es sei denn, daß ein besonderer Ausnahmefall [...]
BayObLG (BReg 2 Z 88/85) | Datum: 06.10.1986
Laut vorliegendem Verwaltervertrag bedarf die Eigentumsveräußerung der Zustimmung des Verwalters, und zwar gegen einen pauschalen Auslagenersatz, für den Käufer und Verkäufer gesamtschuldnerisch haften sollen. Die [...]
BayObLG (BReg 2 Z 98/84) | Datum: 31.01.1985
»... Die Wohnungseigentümer waren in ihrer Entscheidung frei. An die in der Versammlung vom 8. 10. 1983 über die Ablösung des Verwalters gefaßten Beschlüsse waren sie nicht in der Weise gebunden, daß es ihnen verwehrt [...]
BayObLG (BReg 2 Z 63/84) | Datum: 24.01.1985
»... Das zwischen den Wohnungseigentümern bestehende Gemeinschaftsverhältnis stellt sich als ein besonderes Schuldverhältnis dar, aus dem sich über die jedem schuldrechtlichen Verhältnis innewohnenden allgemeinen [...]
BayObLG (BReg 2 Z 59/84) | Datum: 27.06.1985
»Nach § 15 Abs. 3 WohnEigG kann jeder Wohnungseigentümer einen Gebrauch der im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile und des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen, der dem Gesetz, den Vereinbarungen und Beschlüssen [...]
BayObLG (BReg 2 Z 103/85) | Datum: 19.12.1985
»... Nach § 24 Abs. 4 Satz 1 WEG [WohnEigG] sind zu einer Wohnungseigentümerversammlung alle Wohnungseigentümer schriftlich zu laden. Wird ein Wohnungseigentümer nicht geladen und nimmt er deshalb an der Versammlung [...]
BayObLG (BReg 2 Z 39/86) | Datum: 25.06.1987
»... Der Verwalter [Antragsgegner] ist verpflichtet, die für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG [WohnEigG]). [...]
BayObLG (BReg 2 Z 22/87) | Datum: 09.04.1987
»[Bei dem Schadensersatzanspruch gegen den Haftpflichtversicherer des Verwalters oder der Wohnungseigentümer] handelt [es] sich nicht um einen Anspruch, der die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander [...]
BayObLG (BReg 2 Z 41/85) | Datum: 14.11.1985
»Das LG hat, gestützt auf eine auf den 2. 3. 1981 datierte »Bestätigung der Wohnungsübergabe« .., ausgeführt: Nach den Grundsätzen über die faktische Gemeinschaft der Wohnungseigentümeranwärter sei die AntrG. zur [...]
BayObLG (2 Z 112/84) | Datum: 21.02.1985
»... Der Notkamin [an den der AntrSt. einen offenen Kamin angeschlossen hat] ist gemeinschaftliches Eigentum (§ 1 Abs. 5 WohnEigG) aller Wohnungs- und Teileigentümer. Er ist erkennbar dazu bestimmt, nicht nur einem [...]