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BayObLG (RE-Miet 1/85) | Datum: 12.03.1985
I. Die Beklagten hatten das Anwesen ... in ... »zu Wohnzwecken« durch schriftlichen Vertrag gemietet. Die Mietdauer war für die Zeit vom 1.7.1980 bis zum 30.6.1985 mit Verlängerungsdauer bestimmt. Als Mietzins waren 1 [...]