Sortieren nach
Die Grundlagen der DNA-Analyse sind naturwissenschaftlich unangefochten und die Aussagekraft und Effektivität der DNA-Analyse in der Abstammungsbegutachtung ist grundsätzlich anerkannt. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat die DNA-Analyse jedenfalls als ergänzendes Beweismittel als unbedenklich zugelassen. (BGH, NJW 1991, 749 = FamRZ 1991, 185; NJW 1991, 2961 = FamRZ 1991, 426). Führt die DNA-Analyse nicht zum Ausschluß eines Mannes als Vater, begründet dies eine zusätzliche Überzeugungsbildung und Bestätigung eines serologischen Untersuchungsregebnisses.
vgl. auch Hummel-Mutschler, NJW 1991, 2929 NJW-RR 1992, 1218 [...]