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AG Mettmann (27 (21) C 202/88) | Datum: 08.07.1991
Vergleich: 1. Der Beklagte verpflichtet sich, zur Abgeltung aller bestehenden Forderungen aus dem streitgegenständlichen Mietverhältnis, gleich ob bekannt oder unbekannt, fällig oder befristet, an den Kläger DM [...]