Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
LG Kiel (1 S 362/95) | Datum: 27.08.1986
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen. Die Berufung des Klägers ist zulässig. Insbesondere ist die nach § 511 a Abs. 1 ZPO erforderliche Berufungssumme erreicht, weil der Wert des [...]
LG Kiel (1 T 33/86) | Datum: 05.07.1986
Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Zu Recht hat das Amtsgericht den Jahresbruttomietzins als Streitwert gemäß § 16 Abs. 2 GKG festgesetzt. Die Nebenkosten sind nicht nur rechtlich als Mietzins einzuordnen, sie [...]