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LG Waldshut-Tiengen (1 S 57/90) | Datum: 28.12.1990
b-c.»Nach § 537 BGB tritt eine Minderung des Mietzinses ein, wenn die vermietete Sache mit einem Fehler behaftet ist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt oder erheblich mindert. Fehler ist jede [...]