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BayObLG (2Z BR 10/04) | Datum: 02.06.2004
I. Die Beteiligten sind zusammen mit anderen Personen Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Die Begründung von Wohnungseigentum sollte zunächst durch einen Vertrag vom 26.9.1994 erfolgen. Das Landratsamt verweigerte [...]