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AG Konstanz (9 C 151/96) | Datum: 13.06.1996
'Daß der Abriß des Balkons und der Bau der Terrasse keine Erhaltungsmaßnahmen, § 541 a BGB , sind, bedarf keiner näheren Begründung. Entgegen der Auffassung des Bekl. [Vermieter] fällt die von ihm durchgeführte [...]