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LG Kiel (8 T 69/97) | Datum: 17.09.1997
Zwischen den Parteien ist der auf den Räumungsantrag entfallende Teil des Gesamtstreitwerts streitig. Dieser berechnet sich nach dem Zwölffachen des Monatsmietzinses. Dieser beträgt 12.120,00 DM ohne den [...]