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OLG Köln (1 56/89) | Datum: 07.06.1990
(d) »... Nach allgemeiner, vom Senat geteilter Auffassung bleibt die Verpflichtung zur Mietzinszahlung unberührt davon, daß der Mieter die ihm eingeräumte Nutzungsmöglichkeit aus in seiner Sphäre liegenden Gründen [...]