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AG Kiel (7 C 56/90) | Datum: 19.09.1990
Die Beklagten bewohnen im Hochhaus der Klägerin seit 01.02.1986 eine der 96 Wohnungen zum Mietzins von 837,86 DM (warm). Bei der Überweisung der Dezembermiete nahmen die Beklagten eine Kürzung des Mietzinses um 704,56 [...]