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BGH (II ZR 26/93) | Datum: 08.11.1993
Die Hauptversammlung der Beklagten, einer in L. ansässigen Aktiengesellschaft, faßte am 26. Juni 1991 zu Punkt 5 a) der Tagesordnung folgenden Beschluß: 'Die Hauptversammlung findet an dem Ort statt, den die Teilnehmer [...]