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»Besitzschutzansprüche als Alleinbesitzer kann ein Wohnungseigentümer gegenüber anderen Wohnungseigentümern nur geltend machen, soweit er alleinigen Teilbesitz-hat. Dies kann auf Grund seines Sondereigentums gegeben sein oder auf Grund eines Sondernutzungsrechts, das die übrigen Wohnungseigentümer vom Mitgebrauch gemeinschaftlichen Eigentums völlig ausschließt.«
BayObLGZ 1990 Nr. 27 BayObLGZ 1990, 115 NJW-RR 1990, 1105 [...]