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BGH (V ZR 47/84) | Datum: 24.05.1985
'... Ein Rechtsgeschäft ist sittenwidrig und darum gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn - wie hier - ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht und weitere Umstände hinzutreten, [...]