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BGH (VIII ARZ 13/83) | Datum: 11.01.1984
I. 1. Die Kläger begehren die Feststellung, daß sie berechtigt seien, die in Höhe von 940 DM vereinbarte Miete für die von dem Beklagten gemietete nicht preisgebundene Wohnung mit Nebenräumen um monatlich 387,04 DM auf [...]