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OLG Hamm (30 U 70/97) | Datum: 11.02.1998
a. Als Allgemeine Geschäftsbedingung ist [die in Rede stehende] Klausel im Hinblick auf die Minderung dahin auszulegen, daß nicht das Minderungsrecht schlechthin, sondern nur dessen Verwirklichung durch Abzug vom [...]