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AG Zwickau (17 C 2607/93) | Datum: 04.03.1994
[p] Zum Zinsantrag der Klägerin [Mieterin] ergibt sich, daß ein Verzug mit der Auszahlung [d. h. Rückzahlung] der Kaution frühestens aufgrund des Mahnschreibens des Mietervereins vom 23.9.1993 mit der Fristsetzung bis [...]