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LG Frankenthal (2 S 412/84) | Datum: 19.06.1985
Die zulässige Berufung der Beklagten hat auch in der Sache Erfolg. Der Klägerin steht die geltend gemachte Entschädigung für die Teppichbodenabnutzung nicht zu, da die Vertragsklausel, auf die sie ihren Anspruch [...]