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LG Hamburg (16 S 33/88) | Datum: 05.02.1991
a.»Mit dem AG und in Übereinstimmung mit der überwiegenden Meinung ist davon auszugehen, daß bleihaltige Wasserleitungen in einem Wohngebäude einen Mangel i.S. von § 537 [Abs. 1] BGB bilden, wenn hierdurch die [...]