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BGH (XII ZR 258/97) | Datum: 16.02.2000
Die Klägerin nimmt die Beklagten zu 1 und 2 aus eigenem und abgetretenem Recht auf rückständigen 'Miet'zins, Nebenkosten und Zahlung von Ablösesummen in Anspruch. Die Klägerin und die Zedentin sind Hauptmieterinnen je [...]