Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
AG Soest (3 C 566/95) | Datum: 08.01.1996
Der gemäß § 9 Abs. 2 BRAGO zulässige Antrag der Bevollmächtigten des Klägers ist unbegründet, soweit mit dem Begehren eine höhere Gegenstandswertfestsetzung für das Zwangsvollstreckungsverfahren - Wohnungsräumung - [...]