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OLG Karlsruhe (4 U 145/07) | Datum: 30.01.2008
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird 15.670,68 € festgesetzt. Es ist ein Vergleichsmehrwert in Höhe von 1.567,04 € entstanden, so dass der Wert des Vergleichs insgesamt 17.237,72 € beträgt. I. Die Klägerin [...]