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LG Freiburg (3 T 8/88) | Datum: 16.03.1988
»... Der Antrag auf Verlängerung der Räumungsfrist nach § 721 Abs. 3 ZPO war unzulässig, weil er nicht 2 Wochen vor Ablauf der Räumungsfrist, deren Verlängerung beantragt war, gestellt wurde. Ausweislich des [...]