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AG Münster (5 C 141/96) | Datum: 22.10.1996
Entfällt gemäß § 313 a ZPO Die Klage ist unbegründet. Den Klägern steht der geltend gemachte Herausgabeanspruch nicht zu. Die Beklagte ist zum Besitz an dem fraglichen Kellerraum berechtigt. Zwar bezieht sich der [...]