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ArbG München (36 Ca 1798/06) | Datum: 10.10.2007
1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger Beihilfe im Sinne von § 4 Absatz 1 des Vertrags vom 16./18.10.85 auch für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu gewähren. 2. Die [...]