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KG (16 RE-Miet 10611/99) | Datum: 15.06.2000
A. Die Klägerin kündigte mit Schreiben vom 27. November 1998 den von ihrer Rechtsvorgängerin mit den Beklagten geschlossenen Wohnraummietvertrag fristlos mit der Begründung, dass die Beklagten - tatsächlich einer ihrer [...]