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LG Göttingen (5 S 109/90) | Datum: 23.01.1991
b. »Einer wirksamen Kündigungserklärung steht [im Streitfall, in dem ohnehin die Kündigungsfrist nicht beachtet worden war] die Nennung eines falschen Beendigungszeitpunktes entgegen. Wegen der Gestaltungswirkung der [...]