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LG Arnsberg (5 S 253/91) | Datum: 03.03.1992
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen Die Berufung ist zulässig. Der gemäß § 511 a Abs. 1 ZPO erforderliche Rechtsmittelstreitwert von 1.200,00 DM ist erreicht. Zwar wird zum Teil § [...]